
LLM in
LLM im Internationalen Menschenrechtsgesetz University of Groningen

Einführung
Kann eine Kirche angegriffen werden, wenn sich ein Scharfschütze während eines bewaffneten Konflikts im Turm versteckt hat? Welche Rechte haben Sie, wenn Sie die polnische Staatsangehörigkeit besitzen, in einem thailändischen Gefängnis gefoltert werden? Können Sie sie aufrufen und wie?
In diesem Programm werden Sie auf internationaler Ebene in Menschenrechten, aber auch im humanitären Völkerrecht und anderen verwandten Bereichen des (Völker-) Rechts geschult. Sie lernen die verschiedenen Systeme kennen und erfahren, wie Menschenrechte innerhalb dieser Systeme und in verschiedenen Ländern ausgelegt werden.
Warum dieses Programm in Groningen studieren?
Dieses Programm bietet einen breiten Ansatz für Menschenrechte. Es handelt sich also um eine Spezialisierung im weitesten Sinne: Sie deckt alle Aspekte der Menschenrechte und deren Umfeld ab. Dadurch erhalten die Schüler einen Kontext, in dem die Menschenrechte funktionieren.
Programm
Jahr 1
Die Studierenden müssen an vier Pflichtkursen und dem Pflichtseminar für dieses Programm sowie an zwei optionalen Pflichtkursen teilnehmen. Wie alle Master schließt auch dieses Programm mit einer Masterarbeit im Umfang von 18 ECTS ab.
Kurse
- Internationales Menschenrechtsgesetz (6 EG)
- Internationales Institutionenrecht (6 EG)
- Seminar Menschenrechte (6 EC)
- Internationale Strafgerichte und Gerichte (6 EG)
- Internationales Gesundheitsrecht (6 EG)
- Humanitäres Völkerrecht (6 EG, fakultativ)
- Flüchtlings- und Asylrecht (6 EG, fakultativ)
- Masterarbeit (18 EC)
- Europäisches Menschenrechtsgesetz (6 EG, fakultativ)
- Internationale Verbrechen (6 EG, fakultativ)
Im Ausland studieren
- Ein Auslandsstudium ist optional
Zugangsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
Spezifische Anforderungen | Mehr Informationen |
Notendurchschnitt | Zusätzlich zur Übermittlung von Zeugnissen und Diplomen an die Zulassungsstelle sollten die Schüler einen Mindest-GPA-Wert (Notendurchschnitt) von 7/10 (niederländische Notenskala) haben. |
Mindestkenntnisse | Grundkenntnisse des Völkerrechts, ähnlich wie der Kurs Völkerrecht, einschließlich einiger elementarer Menschenrechts- und Grundkenntnisse des Europarechts |
Sprachtest | Muttersprachler der englischen Sprache können eine Befreiung von der Vorlage von Befähigungsnachweisen beantragen. Andernfalls müssen Sie Ihre Englischkenntnisse nachweisen:
Die Testergebnisse dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. |
bisherige Ausbildungen | LLB oder gleichwertig |
Empfehlungsschreiben | Die Bewerber müssen ein Referenzschreiben eines akademischen Schiedsrichters vorlegen, der über detaillierte Kenntnisse ihrer akademischen Aufzeichnungen verfügt. |
schriftlicher Antrag | Bewerber müssen ein Motivationsschreiben senden (max. 650 Wörter). Das Schreiben sollte von den Antragstellern selbst verfasst werden. Es ist nicht gestattet, eine (offizielle) Übersetzung einzureichen. |
andere Zulassungsvoraussetzungen | Lebenslauf |
Bewerbungsfristen
Art des Schülers | Frist | Kurs starten |
Niederländische Studenten | 01. Mai 2021 | 01. September 2021 |
EU / EWR-Studenten | 01. Mai 2021 | 01. September 2021 |
Nicht-EU / EWR-Studierende | 01. Mai 2021 | 01. September 2021 |
Ausbildungskosten
Staatsangehörigkeit | Jahr | Gebühr | Programmformular |
EU / EWR | 2020-2021 | 2143 € | Vollzeit |
Nicht-EU / EWR | 2020-2021 | 15000 € | Vollzeit |
Berufsaussichten
Eine (juristische) Karriere in der Wahrnehmung von Menschenrechtsaufgaben in staatlichen Institutionen und Ministerien, zwischenstaatlichen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, international tätigen Unternehmen und akademischen Institutionen.
Forschung
Die Forschung der Fakultät erfolgt unter dem Dach des Groninger Zentrums für Recht und Regieren, an dem alle Fakultätsbereiche beteiligt sind. Wo immer möglich, werden die Lehrkräfte diese Forschungsergebnisse in die Lehrveranstaltungen einbeziehen. Mitarbeiter des Programms für internationales Menschenrechtsrecht sind auch im Forschungszentrum für globales Gesundheitsrecht in Groningen tätig.
Lehrplan
Die Studierenden müssen an vier Pflichtkursen und dem Pflichtseminar für dieses Programm sowie an zwei optionalen Pflichtkursen teilnehmen. Wie alle Master schließt auch dieses Programm mit einer Masterarbeit im Umfang von 18 ECTS ab.
Kurse
- Internationales Menschenrechtsgesetz (6 EG)
- Internationales Institutionenrecht (6 EG)
- Seminar Menschenrechte (6 EC)
- Internationale Verbrechen und schwere Menschenrechtsverletzungen (6 EG)
- Internationales Gesundheitsrecht (6 EG)
- Humanitäres Völkerrecht (6 EG, fakultativ)
- Flüchtlings- und Asylrecht (6 EG, fakultativ)
- Masterarbeit (18 EC)
- Europäisches Menschenrechtsgesetz (6 EG, fakultativ)
- Internationale Strafgerichte und Gerichte (6 EG, optional)
Im Ausland studieren
- Ein Auslandsstudium ist optional