
Diplom in
Legal Practice Course (LPC) – Teilzeit-Abend
U Law Hong Kong

Schlüsselinformation
Campus-Standort
Hong Kong, Hongkong
Sprachen
Englisch
Studienformat
Auf dem Campus
Dauer
22 Monate
Tempo
Teilzeit
Studiengebühren
HKD 195.000
Bewerbungsschluss
Infos anfordern
frühestes Startdatum
Jan 2024
Einführung
Dabei handelt es sich um die Qualifikation, die für die Ausbildung zum Rechtsanwalt absolviert werden muss und sich an Studierende mit einem Jurastudium bzw. Nicht-Jura-Absolventen richtet, die die GDL abgeschlossen haben und sich als Rechtsanwalt qualifizieren möchten. Studierende, die das Programm erfolgreich abschließen, erhalten ein Postgraduiertendiplom.
Es ist berufsorientiert ausgerichtet und vermittelt den Studierenden die wichtigsten juristischen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für eine erfolgreiche Arbeit in der Anwaltspraxis als Referendariat erforderlich sind.
Der LPC wird durch den SQE ersetzt. Um herauszufinden, ob Sie berechtigt sind, den LPC-Weg zur Praxis einzuschlagen, schauen Sie auf der Website der University of Law nach.
Kursanforderungen
Damit Sie Ihren Platz in unserem LPC einnehmen können, müssen Sie die Voraussetzungen für den Beginn eines von der Solicitors Regulation Authority (SRA) festgelegten Juridic Practice Course (LPC) erfüllen - siehe unten. Die Nichteinhaltung dieser Zulassungsvoraussetzungen bedeutet, dass die Universität keine andere Wahl hat, als Ihren Platz im Kurs zu stornieren.
Wenn Sie ein Nicht-EWR-Student sind, benötigen Sie auch ein Visum für die gesamte Dauer Ihres Kurses - siehe Visa-Anforderungen unten.
University of Law LPC Auswahlkriterien
- Akademisches Profil und Leistungen, im Allgemeinen mindestens ein tatsächlicher oder voraussichtlicher Abschluss in Rechtswissenschaften zweiter Klasse oder GDL/CPE/MA-Recht*
- Eine ausreichende Beherrschung der englischen Sprache, um den Kurs erfolgreich zu absolvieren - siehe unten die englischen Sprachanforderungen
- Alle besonderen Umstände in Ihrer Bewerbung ergeben
Akademische oder andere Referenzen
*Diese Anforderung wird entweder erfüllt durch: A) Die Verleihung eines qualifizierten Juraabschlusses. Um sich zu qualifizieren, muss Ihr Jurastudium bestimmte akademische Standards erfüllen. Dazu muss das ordnungsgemäße Bestehen von Prüfungen in den sieben Grundlagen des Rechtswissens gehören – öffentliches Recht, Verpflichtungen I (Vertrag), Verpflichtungen II (unerlaubte Handlung), Strafrecht, Landrecht, Eigenkapital und Trusts sowie Recht der Europäischen Union. Weitere Hinweise dazu, was ein qualifizierender Juraabschluss ist; oder B) Bestehen einer Common Professional Examination (CPE)/Graduate Diploma in Law (GDL)/MA Law und Verleihung eines Graduate Diploma in Law, MA Law oder Ähnlichem wie CILEX.
Die Universität für Rechtswissenschaften hält sich in vollem Umfang an die Gleichstellungsgesetze und fördert aktiv die Vielfalt innerhalb der Anwaltschaft. Unser Zulassungsverfahren ist fair und zielt darauf ab, den Studierenden die bestmögliche Entfaltung ihrer Talente zu ermöglichen. Wir bitten Sie, uns Ihre besonderen Anforderungen frühzeitig mitzuteilen.
So können wir besprechen, wie wir Ihre Anforderungen erfüllen können.
Sie müssen alle Zulassungsvoraussetzungen bis zum Beginn des Kurses erfüllen. Andernfalls kann es dazu kommen, dass Sie nicht am Kurs teilnehmen können. Wenn Sie der Meinung sind, dass dies ein Problem sein könnte (z. B. wenn Sie verspätete Beurteilungsergebnisse haben), wenden Sie sich bitte so bald wie möglich an die Zulassungsabteilung unter 0800 289997 (UK), +44 (0)1483 216000 (international).
Zukünftige Auszubildende Solicitors
Die SRA hat kürzlich eine Reihe von Änderungsvorschlägen zu ihren Regelungen konsultiert, einschließlich der Abschaffung der Anforderung für Studenten, sich vor Aufnahme des LPC für die Aufnahme von Studenten und die Genehmigung ihres akademischen Ausbildungsstadiums zu bewerben.
Wenn Ihnen ein Ausbildungsvertrag angeboten wurde, müssen Sie sicherstellen, dass die Solicitors Regulation Authority (SRA) Ihren "Charakter und Ihre Eignung" als Anwalt überprüft hat.
Dies kann mindestens sechs Monate dauern, wenn Sie:
- Bestimmte Straftaten begangen
- Wurde einer schuldhaften Straftat für schuldig befunden
- Hatte schwerwiegende finanzielle Probleme (z. B. Insolvenz, individuelle freiwillige Vereinbarungen oder Urteile eines Bezirksgerichts)
- Negative aufsichtsbehördliche Feststellungen unterworfen gewesen
- Hat jedes andere Verhalten gezeigt, das wir von einem Anwalt nicht erwarten würden (z. B. unehrliches, gewalttätiges oder diskriminierendes Verhalten)
Weitere Informationen finden Sie im SRA-Eignungstest 2011. Füllen Sie den Zulassungsantrag aus, wenn Sie Informationen zu Problemen benötigen.
Wenn Sie der SRA nichts zu sagen haben, können Sie sie darüber informieren, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber ihnen mitteilen, dass Ihr Training beginnen soll.
Sollte die Entscheidung der SRA nicht vor dem LPC-Startdatum bestätigt werden, können Sie den Kurs fortsetzen, jedoch auf eigenes finanzielles Risiko. Wenn Sie Bedenken zu Charakter- und Eignungsproblemen haben, wenden Sie sich bitte an die SRA unter 0370 6062555
Akkreditierung von Vorkenntnissen
Wenn Sie zuvor einen BVC oder BPTC studiert haben, sind Sie möglicherweise von bestimmten Elementen des LPC befreit. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die SRA-Website und kontaktieren Sie unser Zulassungsteam unter 0800 289997 (UK), +44 (0)1483 216000 (international).
Englisch Sprachanforderungen
Wenn Sie ein Studium außerhalb des Vereinigten Königreichs abgeschlossen haben und nicht aus einem „mehrheitlich englischsprachigen Land“ kommen, legen Sie bitte eine beglaubigte Kopie eines der anerkannten Englisch-Sprachtests vor.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte eine Website.
Ausländische Absolventen benötigen darüber hinaus eine Englischqualifikation auf einem Niveau, das IELTS 6.5 oder höher entspricht, mit einem Minimum von 6,0 in jeder Komponente.